Arbeitsrecht Rechtsprechung

„Hoffe das alle verbrennen“ – fristlose Kündigung rechtmäßig – Kanzlei Blaufelder

Wer öffentlich in einem Facebook-Kommentar auf den Brand eines Flüchtlingswohnheims mit der Hoffnung auf Tote reagiert, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Wie das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm am Dienstag, 30.08.2016, mitteilte, ist ein wegen entsprechender volksverhetzender Äußerungen gekündigter 48-jähriger Bergmechaniker seinen Job endgültig los.

Quelle: „Hoffe das alle verbrennen“ – fristlose Kündigung rechtmäßig – Kanzlei Blaufelder

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