Eine Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen kann die ordentliche personenbedingte Kündigung rechtfertigen. Wie verhält es sich aber bei unkündbaren Mitarbeitern? Kann hier dennoch wegen häufiger Kurzerkrankungen sogar außerordentlich gekündigt werden? Das Bundesarbeitsgericht hat in einer aktuellen Entscheidung diese Fragen beantwortet und der betrieblichen Praxis wertvolle Hinweise für die Zulässigkeitsvoraussetzungen an die Hand gegeben (23.01.2014 – 2 AZR 582/13).
Quelle: Häufige Kurzerkrankungen: Außerordentliche Kündigung zulässig? – Meyer-Köring v.Danwitz