Arbeitsrecht Rechtsprechung

Große Gefahr! Anzeige der Elternzeit per Fax oder E-Mail unwirksam. Kündigung droht! – Kanzlei Blaufelder

Arbeitnehmer müssen ihre beabsichtigte Elternzeit beim Arbeitgeber schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift anzeigen. Eine E-Mail oder ein Fax entsprechen nicht dem gesetzlich geforderten Schriftformerfordernis, urteilte am Dienstag, 10.05.2016, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (AZ: 9 AZR 145/15). Die Elternanzeige ist in einem solchen Fall grundsätzlich unwirksam.

Quelle: Große Gefahr! Anzeige der Elternzeit per Fax oder E-Mail unwirksam. Kündigung droht! – Kanzlei Blaufelder

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