Mitarbeitende als Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker (§ 40)
1) § 6 Absätze 1, 3 und 5 findet mit der Maßgabe Anwendung, dass die Dienste von Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusikern mit dem in…
Mitarbeitende als Lehrkräfte
1) Die folgenden Absätze gelten für Mitarbeitende als Lehrkräfte an allgemein bildenden Schulen und berufsbildenden Schulen (Berufs-, Berufsfach- und Fachschulen) sowie an Fachhochschulen.…
Übergangsregelung für die Zahlung von Krankenbezügen
Für Mitarbeitende, die bereits am 30. Juni 1994 in einem Arbeitsverhältnis gestanden haben, das am 1. Juli 2007 zu demselben Arbeitgeber fortbestanden hat,…
Ausschlussfrist (§ 36)
Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen,wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit von den Mitarbeitenden oder vom Arbeitgeber in Textform…
Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften
Für die Reisekostenvergütung67, Umzugskostenvergütung, Trennungsentschädigung sowie die Vergabe von Werkdienstwohnungen gelten die Bestimmungen des kirchlichen Beamtenrechts entsprechend, soweit durch die Arbeitsrechtliche Kommission keine…
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