Schon seit 2009 sind Gesundheitsförderungsleistungen des Arbeitgebers bis zu 500 € je Mitarbeiter/-in steuer- und sozialversicherungfrei und müssen nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden. Diese Gesetzesänderung ist vielen Mitarbeitenden und auch Mitarbeitervertretungen noch nicht bekannt. Diese Regelung könnte für die Diskussion um betriebliche Gesundheitsprogramme durchaus nützlich sein.
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