Wer in erheblichem Umfang für sich und seine Kollegen während der Dienstzeit Raubkopien von CDs und DVDs herstellt und hierzu auf dienstliche Infrastruktur zurückgreift, kann fristlose gekündigt werden.
Quelle: Fristlose Kündigung für Raubkopierer ist wirksam – DGB Rechtsschutz GmbH