Mitarbeiterbeitervertretung Rechtsprechung

Freistellung: Betriebsräte müssen sich an- und abmelden

Freigestellte Betriebsratsmitglieder sind verpflichtet, sich vor Verlassen des Betriebes innerhalb der Arbeitszeiten abzumelden, sich nach ihrer Rückkehr beim Arbeitgeber zurückzumelden und die voraussichtliche Dauer der Betriebsratstätigkeit anzugeben – so das BAG.

Quelle: Betriebsräte müssen sich an- und abmelden |

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