Arbeitnehmer, die beim Versorgungsamt eine Anerkennung als schwerbehinderter Mensch beantragen, können – und sollten – gleichzeitig einen Antrag auf Gleichstellung bei der Bundesagentur für Arbeit stellen. Konkret gilt diese Empfehlung, wenn unsicher ist, ob das Versorgungsamt die angestrebte Schwerbehinderung zuerkennen wird.
Quelle: Schwerbehindertenvertretung (SBV) | Informationen, Seminare und Tipps