Allgemein

Feststellungs- und Gleichstellungsantrag: Doppelt ist sicherer!

Arbeitnehmer, die beim Versorgungsamt eine Anerkennung als schwerbehinderter Mensch beantragen, können – und sollten – gleichzeitig einen Antrag auf Gleichstellung bei der Bundesagentur für Arbeit stellen. Konkret gilt diese Empfehlung, wenn unsicher ist, ob das Versorgungsamt die angestrebte Schwerbehinderung zuerkennen wird.

Quelle: Schwerbehindertenvertretung (SBV) | Informationen, Seminare und Tipps

Schreibe einen Kommentar

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen