Wer sich als schwerbehinderter Mensch bei einem öffentlichen Arbeitgeber bewirbt, hat zumindest Anspruch auf ein Vorstellungsgespräch, wenn er für die Stelle nicht offensichtlich ungeeignet ist. Bleibt die Einladung trotz korrekter Bewerbung aus, kann dies einen Anspruch auf Entschädigung begründen – so das Bundesarbeitsgericht.
Quelle: Entschädigung für unterbliebenes Vorstellungsgespräch