Nehmen Pflegekräfte von Angehörigen einer betreuten Person ein zinsgünstiges Darlehen an, müssen sie mit dem Verlust ihres Jobs rechnen. Dies geht aus einem am Dienstag, 29. April 2014, veröffentlichten Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz hervor (Az.: 2 Sa 326/13).
Quelle: JuraForum