Arbeitsrecht Rechtsprechung

Elternzeit nur schriftlich beantragen – Rechtsanwalt Arbeitsrecht – Marion Zehe

Der Antrag auf Elternzeit bedarf der strengen Schriftform als empfangsbedürftige Willenserklärung. Elektronische Übermittlung benötigt eine elektronische Signatur.

Quelle: Elternzeit nur schriftlich beantragen – Rechtsanwalt Arbeitsrecht – Marion Zehe

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