Rechtsprechung

Eingruppierung einer Stationsleitung im Krankenhaus – Rechtsanwalt Arbeitsrecht – Marion Zehe

Grundlage für die Bewertung der auszuübenden Tätigkeit ist der Arbeitsvorgang. Auf die Bezeichnung der Tätigkeit kommt es für die Bestimmung der zutreffenden Eingruppierung nicht an. Maßgeblich ist, welchem Tätigkeitsmerkmal die gesamte nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht.

Quelle: Eingruppierung einer Stationsleitung im Krankenhaus – Rechtsanwalt Arbeitsrecht – Marion Zehe

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