Mitarbeiterbeitervertretung Rechtsprechung

E-Mail – Mitbestimmung des Betriebsrats – Rechtsanwalt Arbeitsrecht – Marion Zehe

Die Einführung und Nutzung der für eine E-Mail-Kommunikation im Betrieb notwendigen softwarebasierten Anwendungen unterliegen der Mitbestimmung des Betriebsrats

Quelle: E-Mail – Mitbestimmung des Betriebsrats – Rechtsanwalt Arbeitsrecht – Marion Zehe

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