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Durchbruch bei Tarifverhandlungen der Charité: Mehr Gesundheitsschutz für Arbeitnehmer

ver.di und die Charité haben sich im Schlichtungsverfahren am 26. Mai 2014 auf einen von den Schlichtern ausgearbeiteten Kompromiss geeinigt.

Sie sind übereinstimmend zu der Überzeugung gelangt, dass eine ausreichende Personalbesetzung insgesamt notwendig und eine kurzfristig wirksame Entlastung, insbesondere des Pflege- und Funktionsdienstes, unverzichtbar ist. Bis Ende 2014 soll nun erprobt werden, ob und durch welche Personalbeschaffungsmaßnahmen eine wirksame Entlastung des Personals so bewirkt werden kann, dass die Arbeitsbedingungen der einzelnen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen tatsächlich verbessert werden.

Grundgedanke ist, dass zusätzlich zu den durch Fluktuation zu besetzenden Stellen bis Ende 2014 weitere 80 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingestellt werden. Der Einsatz dieser zusätzlichen Arbeitnehmer wird von einer paritätisch besetzten Gesundheitskommission überwacht, die die Verwendung unter Bedarfsgesichtspunkten mit entscheidet. Diese Kommission wurde durch einen eigens dafür abgeschlossenen Tarifvertrag gebildet und soll künftig auch weitere Aufgaben im Rahmen des Gesundheitsmanagements übernehmen.

Außerdem werden ab dem 1. April 2014 alle Auszubildenden aus der Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie die Operationstechnischen Assistenten/innen (OTA) und Hebammen, bei entsprechender Eignung unbefristet, in ein Arbeitsverhältnis übernommen und vorzugsweise auf Stellen eingesetzt, die dem Ausgleich der Fluktuation dienen.

Unter Berücksichtigung der mit diesem vorläufigen Modell gemachten Erfahrungen werden die Verhandlungen zum Jahresende fortgesetzt.

ver.di und Charité begrüßen diese Lösung als effektiv und praxisnah. Sie haben bereits Verhandlungen über die Umsetzung aufgenommen und werden kurzfristig die weiteren Schritte abstimmen.

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