Arbeitsrecht Rechtsprechung

Diskriminierung männlicher Bewerber

Eine Stellenausschreibung, die sich ausschließlich an Frauen richtet, stellt einen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot dar. Bei der Ausschreibung für eine Volontariatsstelle kann dies auch nicht mit einer Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen begründet werden, so das Arbeitsgericht Berlin.

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