Arbeitsrecht Rechtsprechung Schwerbehindertenvertretung

Diskriminierende Kündigung in der Probezeit – DGB Rechtsschutz GmbH

Weil die gesundheitlichen Einschränkungen einer schwerbehinderten Auszubildenden gravierender seien als angenommen, kündigte die Stadt Gelsenkirchen einer jungen Rollstuhlfahrerin in der Probezeit. Das Arbeitsgericht erklärte die Kündigung für diskriminierend und damit unwirksam.

Quelle: Diskriminierende Kündigung in der Probezeit – DGB Rechtsschutz GmbH

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