Heutiges Thema ist die sog. stufenweise Wiedereingliederung nach § 28 SGB IX, die auch „Hamburger Modell“ genannt wird. Immer wieder kommt es in der Praxis vor, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer meinen, BEM und stufenweise Wiedereingliederung wären identische Regelungsinstrumente. Dies ist ein fataler Irrtum.