Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) ist zum 27.01.2021 in Kraft getreten. Viele Betriebsräte erhalten dazu nun Nachfragen aus der Belegschaft oder überlegen selbst: Haben Arbeitnehmer damit Anspruch auf Home-Office oder nicht? Wie weit reichen die Mitbestimmungsrechte an dieser Stelle? Und was ist mit Maskenpflicht und Impfungen? Wir zeigen, worauf Arbeitnehmervertretungen jetzt achten sollten…
Die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung: Das gilt jetzt für Home-Office, Masken und Impfungen – BetriebsratsPraxis24.de
