Arbeitsrecht

Die Mär von der generellen Abfindung im Arbeitsrecht | Rechtsanwältin Simone Weber

Das Märchen im Arbeitsrecht:  „Abfindung gibt es bei jeder Kündigung“

Immer wieder höre ich im Rahmen meiner Beratung: „Ich bin gekündigt worden, dann habe ich auf jeden Fall einen Anspruch auf eine Abfindung.“  Die Mär Kündigung = Abfindung hält sich anscheinend sehr hartnäckig. Nein, es gibt keinen Rechtssatz, wonach ein Arbeitnehmer bei Ausspruch einer Kündigung in jedem Fall eine Abfindung von dem Arbeitgeber erhält.

Quelle: Die Mär von der generellen Abfindung im Arbeitsrecht | Rechtsanwältin Simone Weber

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