Für den Arbeitgeber ist es keine Option, die Erteilung eines Zwischenzeugnisses zu verweigern, um den Arbeitnehmer an sich zu binden. Das gilt auch, wenn der teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer um ein Zwischenzeugnis bittet, um eine Neben- oder weitere Beschäftigung aufzunehmen.
Quelle: Die Bitte um ein Zwischenzeugnis – Anspruch oder Gefälligkeit?