Betriebsratsbeschlüsse sind der Dreh- und Angelpunkt für das Ausüben der Mitbestimmung. Oft bezweifeln Arbeitgeber die ordnungsgemäße Beschlussfassung. Dagegen hilft nur ein sorgfältig geführtes Protokoll.
Quelle: Die Beschlussfassung stets sorgfältig protokollieren | Nachrichten für Betriebsräte