Manche Unternehmen sehen das gesetzlich vorgeschriebene Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) nach schweren Krankheiten von Beschäftigten offenbar als „Vorstufe zur Kündigung“, kritisiert DGB-Vorstand Annelie Buntenbach. Der DGB fordert deshalb einen individuellen Rechtsanspruch auf BEM sowie gesetzliche Standards für die Rückkehr in den Job.
Quelle: DGB – Bundesvorstand | Nach Krankheit: Rückkehr in den Job erleichtern
Zu dieser DGB-Meldung gibt es bereits in der Süddeutschen Zeitung einen Artikel.