Internet, Smartphone und Computer verändern die Arbeitswelt radikal. Auch in der neuen Welt gelten die Arbeitsgesetze. Ist es zulässig, Handy-Gespräche heimlich mitzuhören oder private E-Mails zu öffnen? Wie weit gehen die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Leistungs- und Verhaltenskontrollen? Im Interview mit der »Arbeitsrecht im Betrieb« (AiB) 10/2016 erklärt Prof. Dr. Wolfgang Däubler die wichtigsten Regeln.
Quelle: Der Betrieb ist kein Überwachungsstaat | Nachrichten für Betriebsräte