Rechtsprechung

Datenschutz: Verbotene Früchte – Arbeitsrecht im Betrieb

Ein Verbot privaten Surfens am Arbeitsplatz rechtfertigt nicht, den Computer eines »verdächtigen« Arbeitnehmers heimlich mit einem Keylogger zu überwachen – einem Programm, das alle Tastatureingaben und Mausklicks aufzeichnet. Dann gilt die Lehre von der »verbotenen Frucht«: Das Gericht berücksichtigt die Erkenntnisse nicht – und hebt die darauf gestützte Kündigung auf.

Quelle: Datenschutz: Verbotene Früchte – Arbeitsrecht im Betrieb

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