Rechtsprechung Schwerbehindertenvertretung

Datenschutz und Gleichbehandlung sind Themen der SBV

Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) eines öffentlichen Arbeitgebers kann für ein Datenschutz-Seminar Kostenerstattung verlangen, da es sich bei Beachtung des Gebots der sparsamen Verwendung öffentlicher Mittel um eine notwendige Wissensvermittlung handelt, wenn entsprechende Fragestellungen in der Dienststelle zur Diskussion stehen. Das hat das LAG Berlin-Brandenburg klargestellt.

Quelle: Datenschutz und Gleichbehandlung sind Themen der SBV

Schreibe einen Kommentar

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen