Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) eines öffentlichen Arbeitgebers kann für ein Datenschutz-Seminar Kostenerstattung verlangen, da es sich bei Beachtung des Gebots der sparsamen Verwendung öffentlicher Mittel um eine notwendige Wissensvermittlung handelt, wenn entsprechende Fragestellungen in der Dienststelle zur Diskussion stehen. Das hat das LAG Berlin-Brandenburg klargestellt.
Quelle: Datenschutz und Gleichbehandlung sind Themen der SBV