Arbeitsrecht

Das „a“ nicht vergessen: Der Arbeitsvertrag ist jetzt in § 611a BGB geregelt | beck-community

Jetzt hat der Gesetzgeber im Zuge der AÜG-Novelle zum 1.4.2017 einen neuen § 611a in das BGB eingefügt. Den kann man zwar schwerlich als Regelung des Arbeitsvertragsrechts ansehen, aber immerhin grenzt er den (abhängigen) Arbeitsvertrag jetzt vom (freien) Dienstvertrag des § 611 BGB ab.

Quelle: Das „a“ nicht vergessen: Der Arbeitsvertrag ist jetzt in § 611a BGB geregelt | beck-community

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