JA! Er darf die Arbeitsunfähigkeitszeiten nicht nur weitergeben, er muss es sogar.Denn der Betriebsrat hat einen entsprechenden Informationsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber.
Internetseite des Teamenden-Arbeitskreises ‚Kirche‘ beim DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen
Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.