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Darf der Arbeitgeber die AU-Zeiten der Mitarbeiter an den Betriebsrat weitergeben? – Kanzlei Blaufelder

JA! Er darf die Arbeitsunfähigkeitszeiten nicht nur weitergeben, er muss es sogar.Denn der Betriebsrat hat einen entsprechenden Informationsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber.

Quelle: Darf der Arbeitgeber die AU-Zeiten der Mitarbeiter an den Betriebsrat weitergeben? – Kanzlei Blaufelder

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