Der Arbeitsschutzausschuss beim BMAS hat die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel mit Stand 10.8.2020 überarbeitet. Den aktuellen Stand finden Sie hier. Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel enthält Konkretisierungen der Anforderungen der Verordnungen nach dem Arbeitsschutzgesetzt (ArbSchG). Darüber hinaus werden die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse nach § 4 Nr. 3 ArbSchG im Hinblick auf Corona beschrieben.
Quelle: Corona Arbeitsschutzregel des BMAS mit Stand 10.8.2020 – ArbRB-Blog