Die Rückkehr an den Arbeitsplatz nach dem Lockdown kann gefährlich sein. Das Corona-Virus ist nicht gebannt. Die Ansteckungsgefahr bleibt. Das Unterlassen geeigneter Arbeitsschutzmaßnahmen durch den Dienstgeber kann fatale Folgen haben. Der Dienstgeber kann in die Haftung geraten. Mitarbeitervertretungen sollten daher handeln.
Corona als gefährlicher Biostoff
