Die Rückkehr an den Arbeitsplatz nach dem Lockdown kann gefährlich sein. Das Corona-Virus ist nicht gebannt. Die Ansteckungsgefahr bleibt. Das Unterlassen geeigneter Arbeitsschutzmaßnahmen durch den Dienstgeber kann fatale Folgen haben. Der Dienstgeber kann in die Haftung geraten. Mitarbeitervertretungen sollten daher handeln.

Quelle: Bund-Verlag – Corona als gefährlicher Biostoff

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