Kirchliche Arbeitgeber rechnen sich arm, damit keine Jahressonderzahlungen geleistet werden müssen – Nachrichten: Arbeitsrecht – JuraForum.de
Evangelische Einrichtungen dürfen sich nicht arm rechnen, um sich vor der Jahressonderzahlung an ihre Mitarbeiter zu drücken. So können die Mietkosten der Einrichtung,…
Die Debatte geht über Kopftücher hinaus
Die Kirchen mögen sich freuen: Das Bundesarbeitsgericht gesteht ihnen zu, muslimischen Mitarbeiterinnen das Tragen eines Kopftuches zu verbieten. Doch sie sollten sich wappnen.…
Kirche darf gehobene Posten nur mit Kirchenmitgliedern besetzen
Jedenfalls gehobene Posten dürfen die Kirchen und ihre Organisationen nur mit Kirchenmitgliedern besetzen. Dies ist vom Selbstbestimmungsrecht der Kirchen gedeckt und daher keine…
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