Neues Rechtsgutachten: Arbeitsrechtliche Privilegien für Kirchen nicht mehr haltbar – Grundrechte von Beschäftigten gestärkt
Die Kirchen konnten in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten lange auf weitgehende Sonderregelungen pochen. Tatsächlich ist die Ungleichbehandlung von Beschäftigten aber nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt. Das zeigt ein neues Rechtsgutachten, das das Hugo-Sinzheimer-Institut (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung gefördert hat.
Urteil: Kirchen müssen behinderte Stellenbewerber nicht einladen
Kirchliche Arbeitgeber sind einem Gerichtsurteil zufolge bei Stellenausschreibungen nicht zur Einladung schwerbehinderter Bewerberinnen und Bewerber verpflichtet. Quelle: katholisch.de
Befristung: Kirchenmusikerin hat Anspruch auf Vollzeitstelle
Eine Kirchenmusikerin, die erst in Teilzeit angestellt war und dann befristet auf 39 Wochenstunden angehoben wurde, um eine vakante Stelle zu füllen, hat…
Kündigung des Chefarztes eines katholischen Krankenhauses wegen Wiederverheiratung
Ein der römisch-katholischen Kirche verbundenes Krankenhaus darf seine Beschäftigten in leitender Stellung bei der Anforderung, sich loyal und aufrichtig im Sinne des katholischen…
Arbeitsrechtler erwartet Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts | DOMRADIO.DE – Katholische Nachrichten
Der Europäische Gerichtshof hatte in diesem Jahr dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen bei der Einstellung von Mitarbeitern Grenzen gesetzt. Der Arbeitsrechtler Ansgar Hense rechnet…
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