Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitnehmer an ihrem Firmen-PC nicht von einer Spähsoftware kontrolliert werden dürfen. Es gibt allerdings eine Ausnahme.
Quelle: Bundesrichter verbieten Spähsoftware zur Arbeitskontrolle
Internetseite des Teamenden-Arbeitskreises ‚Kirche‘ beim DGB-Bildungswerk NRW e.V.
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