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Bundesrichter verbieten Spähsoftware zur Arbeitskontrolle

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitnehmer an ihrem Firmen-PC nicht von einer Spähsoftware kontrolliert werden dürfen. Es gibt allerdings eine Ausnahme.

Quelle: Bundesrichter verbieten Spähsoftware zur Arbeitskontrolle

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