Unzureichend beraten: Schadenersatz von Sozialhilfe wegen nicht empfohlenen Rentenantrags
Sachbearbeiter eines Sozialträgers müssen sich grob auch mit Leistungen anderer Träger auskennen und gegebenenfalls entsprechende Hinweise geben. Hierauf sind die Bürger angewiesen, damit unser kompliziertes Sozialsystem überhaupt funktioniert, betonte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Donnerstag, 2. August 2018, verkündeten Urteil (Aktenzeichen: III ZR 466/16).
Bundesgerichtshof betont umfassende Beratungspflicht der Sozialträger | Sozialverband VdK Deutschland e.V.
