Der Bundestag hat das Gesetz zur Brückenteilzeit beschlossen. Beschäftigte erhalten künftig einen gesetzlichen Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeit. Der Gesetzentwurf war bis zuletzt umstritten – trotz skeptischer Reaktion der Sachverständigen im Ausschuss gab es keine weiteren Änderungen.
Quelle: Brückenteilzeit: Gesetz zur befristeten Teilzeit | Personal | Haufe