Arbeitsrecht

Brückenteilzeit: Gesetz zur befristeten Teilzeit | Personal | Haufe

Der Bundestag hat das Gesetz zur Brückenteilzeit beschlossen. Beschäftigte erhalten künftig einen gesetzlichen Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeit. Der Gesetzentwurf war bis zuletzt umstritten –  trotz skeptischer Reaktion der Sachverständigen im Ausschuss gab es keine weiteren Änderungen.

Quelle: Brückenteilzeit: Gesetz zur befristeten Teilzeit | Personal | Haufe

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