Ursprünglich sollten die Änderungen schon gelten, doch derzeit scheint es so, als ob die geplante Reform des Mutterschutzes etwas später als vorgesehen kommt. Laut Familienministerium „ist geplant“, dass das Anfang Mai vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte Vorhaben Anfang 2017 in Kraft tritt. Trotz möglicher Änderungen am ursprünglichen Entwurf, der Arbeitgeberverbänden zu weit ging, sollten Betriebsräte die Zeit bis dahin nutzen, um sich mit den Neuregelungen der Novelle vertraut zu machen.
Quelle: BetriebsratsPraxis24: Top-Themen