Nach langem politischen Tauziehen hat der Bundestag am heutigen Freitag in zweiter und dritter Lesung das „Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze“ beschlossen und damit den Weg freigemacht für die umstrittene Neuregelung der rechtlichen Vorgaben für Leiharbeit und Werkverträge zum April 2017. Konkret wird u.a. eine Überlassungshöchstdauer für Leiharbeiter von 18 Monaten eingeführt. Diese ist allerdings personen- und nicht positionsbezogen. Zudem können tarifvertraglich längere Fristen vereinbart werden. Nach spätestens neun Monaten greift überdies der sog. Equal-Pay-Grundsatz, d.h. Leiharbeitnehmer müssen dann den gleichen Lohn erhalten wie vergleichbare Stammarbeitnehmer. Der Einsatz von Zeitpersonal als Streikbrecher wird verboten.
Quelle: BetriebsratsPraxis24: Neues AÜG beschlossen: Umstrittene Leiharbeits-Novelle kommt zum April 2017