Krank heißt krank: Daher muss ein Arbeitnehmer nicht zu einem Personalgespräch erscheinen, wenn er arbeitsunfähig ist und beim Arbeitgeber eine entsprechenden Bescheinigung eingereicht hat. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am heutigen Mittwoch entschieden. Allenfalls in besonderen betrieblichen Situationen seien Ausnahmen von dieser Regel denkbar, hieß es (Az.: 10 AZR 596/15).