Darf einem Abteilungs- bzw. Chefarzt von einem katholischen Krankenhausträger allein deshalb gekündigt werden, weil er ein zweites Mal geheiratet hat? Mit dieser Frage hat sich am heutigen Donnerstag zum wiederholten Mal das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt auseinandergesetzt. Eine abschließende Entscheidung kam jedoch nicht zustande. Vielmehr beschloss der 2. Senat, den Europäischen Gerichtshof zu befragen.