Stellt der Unternehmer seine Pläne für eine geplante Umstrukturierung der Belegschaft mit einer PowerPoint-Präsentation vor, muss er diese auf Verlangen auch dem Betriebsrat zur Prüfung überlassen, entschied das ArbG Köln in einem Eilverfahren.
Internetseite des Teamenden-Arbeitskreises ‚Kirche‘ beim DGB-Bildungswerk NRW e.V.
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