Ohne Zustimmung des Betriebsrats darf die Arbeitgeberin keine Arbeit an Wochenenden und Feiertagen beauftragen, es sei denn, es liegt ein Beschluss der Einigungsstelle oder ein Notfall vor.
Quelle: Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht bei Mehrarbeit – Rechtsanwalt Arbeitsrecht – Marion Zehe