Arbeitszeit Rechtsprechung

Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht bei Mehrarbeit – Rechtsanwalt Arbeitsrecht – Marion Zehe

Ohne Zustimmung des Betriebsrats darf die Arbeitgeberin keine Arbeit an Wochenenden und Feiertagen beauftragen, es sei denn, es liegt ein Beschluss der Einigungsstelle oder ein Notfall vor.

Quelle: Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht bei Mehrarbeit – Rechtsanwalt Arbeitsrecht – Marion Zehe

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