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Betriebsrat darf Zwitschern! – DGB Rechtsschutz GmbH

Betriebsräte können die verfassungsrechtlich garantiere Meinungsfreiheit für sich in Anspruch nehmen. Davon umfasst ist auch die öffentliche Meinungsäußerung via Twitter zu betrieblichen Angelegenheiten.

Quelle: Betriebsrat darf Zwitschern! – DGB Rechtsschutz GmbH

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