Auch wenn das Betriebsratsmandat ein Ehrenamt ist, kann durch die Teilnahme an der Betriebsratssitzung ein Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung bestehen. Dies gilt nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen zumindest dann, wenn das Betriebsratsmitglied neben seiner Betriebsratstätigkeit zusätzlich noch am selben Tag Arbeitsleistung erbringen muss und damit die gesetzliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden täglich überschritten wird.
Quelle: Betriebsräte müssen sich nicht zu Tode schuften – Kanzlei Blaufelder
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