Arbeitsrecht Rechtsprechung

Betriebsbedingte Änderungskündigung | Rechtslupe

Die Änderungskündigung ist ein aus zwei Willenserklärungen zusammengesetztes Rechtsgeschäft. Zur Kündigungserklärung muss als zweites Element ein bestimmtes, zumindest bestimmbares und somit den Voraussetzungen des § 145 BGB entsprechendes Angebot zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen hinzukommen.

Quelle: Betriebsbedingte Änderungskündigung | Rechtslupe

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