Betriebsräte können auf Arbeitgeberkosten Schulungsseminare zum Thema „Mobbing“ besuchen. Allerdings muss der Betriebsrat darlegen, warum diese Kenntnisse für seine Arbeit erforderlich sind, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem aktuell veröffentlichten Beschluss vom 14.01.2015 (AZ: 7 ABR 95/12).
Quelle: “Bei uns im Betrieb gibt es kein Mobbing…” – Kanzlei Blaufelder