Arbeitnehmer mit mittlerer Behinderung können künftig leichter die Gleichstellung mit Schwerbehinderten erreichen, um sich ihren Arbeitsplatz zu sichern. Hierfür ist es nicht erforderlich, dass eine Kündigung konkret droht, urteilte am Mittwoch, 6. August 2014, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 11 AL 16/13 R).