Allgemein Schwerbehindertenvertretung

Behindert ist man nicht, behindert wird man – DGB Rechtsschutz GmbH

Im Dezember 2016 verabschiedete der Bundestag das Bundesteilhabegesetz (BTHG). In mehreren Schritten wird bis 2023 das Schwerbehindertenrecht neu geregelt. Seit Januar 2018 gilt eine neue Definition des Begriffs „Behinderung“. Danach ist nicht entscheidend, ob und inwieweit der Mensch „funktioniert“. Behindert ist ein Mensch vielmehr, wenn ihn gesellschaftliche Rahmenbedingungen behindern.

Quelle: Behindert ist man nicht, behindert wird man – DGB Rechtsschutz GmbH

Schreibe einen Kommentar

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen