Im Dezember 2016 verabschiedete der Bundestag das Bundesteilhabegesetz (BTHG). In mehreren Schritten wird bis 2023 das Schwerbehindertenrecht neu geregelt. Seit Januar 2018 gilt eine neue Definition des Begriffs „Behinderung“. Danach ist nicht entscheidend, ob und inwieweit der Mensch „funktioniert“. Behindert ist ein Mensch vielmehr, wenn ihn gesellschaftliche Rahmenbedingungen behindern.
Quelle: Behindert ist man nicht, behindert wird man – DGB Rechtsschutz GmbH