Für Pflichtpraktika auch vor Beginn eines Studiums besteht kein Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Das gilt auch bei einer staatlich anerkannten Privathochschule und auch bei Praktika länger als drei Monate, urteilte am Mittwoch, 19.01.2022, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (AZ: 5 AZR 217/21). Es wies damit eine angehende Medizinerin ab.
Kein Mindestlohn für Pflichtpraktikum vor Studienbeginn – Thorsten Blaufelder (thorsten-blaufelder.de)