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BAG: Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitkräfte

Wer als Teilzeitkraft über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus arbeitet, kann dafür Mehrarbeitszuschläge verlangen. Das Benachteiligungsverbot für Teilzeitkräfte gebiete, eine Tarifregelung über Mehrarbeitszuschläge genau so auch auszulegen – meint das BAG.

Quelle: BAG: Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitkräfte

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