Egal ob der Arbeitgeber drängelt oder die Zahlung einer Abfindung lockt: leichtfertig sollte man den Aufhebungsvertrag nicht unterzeichnen! Ist er erstmal in der Welt, lässt sich davon kaum wieder Abstand nehmen.
Quelle: Kanzlei Asch und Amman
Ein Mann will im Homeoffice die Heizung aufdrehen und es kommt zur Explosion des Heizkessels mit schweren Verletzungsfolgen. Dann weigerte sich die gesetzliche Unfallversicherung, die Kosten zu tragen. Zu Unrecht, entschied nun das BSG. Quelle: Legal Tribune Online
Die Regierungsfraktionen planen Änderungen zur Bürokratieentlastung. Als Teil davon sollen künftig Arbeitsverträge einfach per E-Mail geschlossen werden können. Quelle: Beck aktuell
Streiks im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sind unbeliebt, aber legitime Mittel des Arbeitskampfs. Wer als Arbeitnehmer nicht im Ausstand ist, muss dennoch pünktlich zur Arbeit kommen. Sonst drohen im Einzelfall Abmahnungen oder Lohnkürzungen. Denn das Wegerisiko trägt jeder Arbeitnehmer selbst. Hier einige Tipps, wie Beschäftigte dem Ärger vorbeugen können. Quelle: Bund-Verlag
Egal ob der Arbeitgeber drängelt oder die Zahlung einer Abfindung lockt: leichtfertig sollte man den Aufhebungsvertrag nicht unterzeichnen! Ist er erstmal in der Welt, lässt sich davon kaum wieder Abstand nehmen.
Quelle: Kanzlei Asch und Amman
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