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Aufgepasst: falsch vom Arbeitsweg abbiegen und weg ist der Unfallschutz – Kanzlei Blaufelder

Wer falsch von seinem Arbeitsweg abkommt, steht im Regelfall nicht mehr unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Quelle: Aufgepasst: falsch vom Arbeitsweg abbiegen und weg ist der Unfallschutz – Kanzlei Blaufelder

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